Ehrungsordnung

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Der TV Rodenbach würdigt die Verdienste seiner Mitglieder, Mitarbeiter und Förderer durch Ehrungen.

Präambel:
Aus Gründen der Lesbarkeit sind im Ordnungstext durchgängig alle Personen, Funktionen und Amtsträgerbezeichnungen in der männlichen Form gefasst. Soweit die männliche Form gewählt wird, werden damit alle Geschlechter, (weiblich, männlich als auch divers) angesprochen.

§ 1 Voraussetzung von Ehrungen

1. Der Verein ehrt seine Mitglieder für ununterbrochene Mitgliedschaft über 25 Jahre, über 40 Jahre, über 50 Jahre und im Weiteren im Abstand zehnjähriger Mitgliedschaft.
2. Der Verein ehrt seine Sportler und Mannschaften für regionale und überregionale Erfolge sowie für sonstige herausragende Leistungen.
3. Der Verein ehrt seine Förderer, seine Mitglieder und seine ehrenamtlichen Mitarbeiter für besondere Verdienste.
4. Der Verein ehrt seiner Mitglieder und ehrenamtlichen Mitarbeiter für außerordentliche Verdienste.

§2 Arten und Verleihung von Ehrungen

Für die Verleihung der Ehrungen ist der Vorstand zuständig. Er kann die Zuständigkeit an andere geeignete Personen übertragen. Der Verein übergibt bei der jeweiligen Ehrung eine Urkunde und/oder ein angemessenes Präsent in einer entsprechenden Rahmenveranstaltung. Darüber hinaus kann die Ehrung für außerordentliche Verdienste nach § 1 Abs. 4 als höchste Ehrung, die Ernennung zum Ehrenmitglied, beziehungsweise zum „Ehrenamt“ (z. B. Ehrenvorsitzender) und die Beitragsfreiheit enthalten.

§3 Beantragung und Entscheidung über die Ehrungen

1. Bei Ehrungen gemäß § 1 Abs. 1 entfällt die Beantragung und Entscheidung; die Ehrung ergibt sich aus der Dauer der Mitgliedschaft.
2. Die sportlichen Ehrungen gemäß § 1 Abs. 2 werden von den jeweiligen Abteilungsleitern oder dem Vorstand beantragt und vom Vorstand entschieden.
3. Ehrungen für besondere Verdienste gemäß § 1 Abs. 3 werden vom Vorstand beantragt und entschieden.
4. Ehrungen für außerordentliche Verdienste gemäß § 1 Abs. 4 werden vom Vorstand beantragt und vom Hauptausschuss entschieden.

§4 Sonstige Ehrungen

Zum 60., 70, 80., 85., und 90. Geburtstag eines Mitglieds und danach jedes Jahr gratuliert der Verein in geeigneter Form.
Der Verein erweist beim Tod eines Mitglieds die letzte Ehre.

Diese Ordnung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 2. April 2006 beschlossen und in der Vorstandssitzung am 02. Mai 2018 ergänzt.

Diese Änderung wurde in der Vorstandssitzung vom 17.05.2022 beschlossen und tritt zum 01.01.2023 in Kraft