Mitgliederversammlung des TV Rodenbach
Am 17. September 2021 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Turnverein 1965 e. V. Rodenbach statt.
Nach der Begrüßung unseres 1. Vorsitzenden Herrn Klaus Hienerwadel wurde mit einer Schweigeminute der Toten, insbesondere an Heinz Schwarm, gedacht. Dann berichtete der 1. Vorsitzende über die Arbeit des letzten Jahres und unser Kassenreferent Norbert Pröbst erläuterte ausführlich die gute finanzielle Lage des Vereins.
Im Anschluss fand die Entlastung des Vorstandes durch die Kassenprüferin Beatrix Wegert statt, die am 17.04.21 zusammen mit Doris Rüdiger, die sachlich und formell ordnungsgemäße Buchführung prüften.
Danach wurden von den Abteilungsleiter/innen die Abteilungsberichte erläutert oder vorgelegt.
Ein weiterer Punkt der Tagesordnung waren die Ehrungen für 25 bzw. 40 Jahre Mitgliedschaft im Verein.
Für 40 Jahre Mitgliedschaft wurden geehrt:
Frau Silke Grosser, Frau Anita Hellriegel und Frau Ulla Knissel.
Für 25 Jahre Mitgliedschaft wurden geehrt:
Frau Karin Gindler, Frau Lisa-Marie Gindler, Herr Stefan Leonhard, Herr Kay Leonhard-Gindler, Frau Renate Blume-Werry, Herr Ulrich Blume-Werry, Frau Heidi Schneider, Frau Teresa Schneider und Herr Thomas Schneider.
Für eine besondere sportliche Leitung bedankte sich der Vorstand bei Herrn Frank Hadbawnik mit einer Urkunde und einem Präsentkorb für seinen absolvierten Ironman-Triathlon.
Bei den darauffolgenden Wahlen gab es folgende Ergebnisse:
Herr Peter Lind wurde erneut als 2. Vorsitzender in seinem Amt bestätigt. Auch die weiteren zu wählenden Vorstandsmitglieder wurden in Ihrem Amt bestätigt:
Schriftführerin Silke Grosser,
Jugendreferent Frank Hadbawnik,
Liegenschaftsreferent Thomas Aderjan,
Kassenprüferin Doris Rüdiger.
Weiterhin wurden in einer Ergänzungswahl der Abteilung Radsport, Herr Frank Hadbawnik als Stellvertretender Abteilungsleiter und in der Abteilung Fitness und Gesundheit, Herr Bernhard Metzger als Stellvertretender Abteilungsleiter, gewählt.
In den Abteilungen Turnen, Tischtennis und Judo konnte leider kein Abteilungsleiter gefunden werden.
Da durch die Pandemie die Mitgliederversammlung in den letzten beiden Jahren nicht zu dem üblichen Zeitpunkt stattfinden konnte, wurde zuletzt noch die Satzung aktualisiert.
Die Satzungsänderung in § 13, Aufgaben der Mitgliederversammlung lautet wie folgt:
Bisher: „Die Amtszeit der Funktionsträger beträgt zwei Jahre:“
Neu: „Die Amtszeit der Funktionsträger beträgt zwei Jahre, sie bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt.“
Anträge der Mitglieder lagen keine vor.