TVR ist dem Rahmenvertrag Bundeskinderschutzgesetz §72a SBG VIII beigetreten.

Um den Kinderschutz in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern und zu sichern, wurde das Bundeskinderschutzgesetz  zur Prävention und zum Schutz vor  Gewalt und Missbrauch in politischem Konsens verabschiedet.

Der TVR hat  hierfür alle notwendigen Auflagen erfüllt, die Rahmenvereinbarung unterzeichnet  und  ist der Vereinbarung nun beigetreten.  Der Beitritt ist vom Kreisjugendamt bestätigt worden.

Somit garantiert der TVR besten Schutz  der  Kinder und Jugendlichen bei der Ausübung  ihres  Sports in unserem Verein und sie können weiterhin mit  Spaß und Freude ihrem Sport nachgehen.